Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · X R 58/06

    Gewinnermittlungsart, Wahlrecht, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Gewerblicher Grundstückshandel

    Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Muss das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu Beginn jedes Veranlagungszeitraums jeweils aktiv neu ausgeübt werden, so dass bei fehlender Gewinnermittlung zum gewerblichen Grundstückshandel der Gewinn nachträglich nach § 4 Abs. 1 EStG durch Bestandsvergleich zu ermitteln ist, obwohl die Klägerin im Vorjahr eine Einnahmeüberschussrechnung erstellt hatte und im Streitjahr die Einkünfte aus dem streitgegenständlichen Grundstück irrtümlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärte?

    Im Weiteren ist streitig, ob das Grundstück zum Umlauf- oder Anlagevermögen gehört, wenn den Mietern Kaufoptionen eingeräumt wurden und die Verkaufsabsicht lt. Klägerin fortdauernd bestand (tatsächlicher Verkauf einer Doppelhaushälfte in 1999).

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 58/06

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 3.3.2005 3 K 348/03 EFG 2006, 631

    Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 24.09.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger