19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d J: 1986 · IX R 79/99
Verlustabzug, Erbe, Verlustvortrag, Treu und Glauben, Zusage, Auskunft, Hoferbe
Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
1. Können beim Erben die nicht ausgeglichenen Verluste des Erblassers (§ 10d EStG) berücksichtigt werden ?
2. Steht dem testamentarisch zum alleinigen Hoferben bestimmten Kläger der ererbte Verlustabzug (vgl. 1.) in voller Höhe oder nur anteilig in Höhe seiner Erbteilsquote am hoffreien Vermögen zu, wenn die Verluste aus der Bewirtschaftung des Hofes herrühren?
3. Steht der Versagung des Verlustabzugs Treu und Glauben entgegen, weil das FA telefonisch die Auskunft erteilt haben soll, dass der Verlust abzugsfähig sei und einige Jahre der Verlust berücksichtigt wurde. Berücksichtigung der Verluste aufgrund Abschnitt 115 der EStR?
4. Mangelnde Sachaufklärung hinsichtlich der wirtschaftlichen Belastung des Klägers?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 79/99
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 21.9.1999 III 23/95 EFG 1999, 1221
Normen: EStG § 10d J: 1986, BGB § 242, AO § 45 Abs 1, FGO § 76
Erledigt durch: Urteil vom 17.09.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger