Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG 1997 § 10d Abs 3 S 4 · IX R 99/07

    Verlustfeststellung, Verjährung, Auflösungsverlust

    Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Ist ein verbleibender Verlustabzug in Fällen einer bestandskräftigen und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden 0-Festsetzung bei positivem Gesamtbetrag der Einkünfte auch dann noch festzustellen, wenn die Einkommensteuer für das Verlustentstehungsjahr aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 99/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 4.10.2006 13 K 391/06 F

    Normen: EStG 1997 § 10d Abs 3 S 4

    Erledigt durch: Urteil vom 28.10.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger