23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG 1997 § 10d Abs 3 S 4 · IX R 99/07
Verlustfeststellung, Verjährung, Auflösungsverlust
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
Ist ein verbleibender Verlustabzug in Fällen einer bestandskräftigen und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden 0-Festsetzung bei positivem Gesamtbetrag der Einkünfte auch dann noch festzustellen, wenn die Einkommensteuer für das Verlustentstehungsjahr aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 99/07
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 4.10.2006 13 K 391/06 F
Normen: EStG 1997 § 10d Abs 3 S 4
Erledigt durch: Urteil vom 28.10.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger