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  • 21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 1 · IX R 79/06

    Veräußerungsverlust, Rückwirkendes Ereignis, Darlehen, Krise, Rangrücktrittsvereinbarung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Endgültiger Darlehensausfall als rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei der Geltendmachung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG, wenn ein Darlehen, welches ein wesentlich beteiligter GmbH-Gesellschafter der GmbH zu einem Zeitpunkt gewährte, in der diese sich bereits in der Krise befand, nach dem Ausscheiden des Gesellschafters der GmbH weiterhin zur Verfügung steht und zu diesem Zeitpunkt noch ungewiss ist, ob und ggf. in welcher Höhe mit einer Rückzahlung zu rechnen ist.
    Steht in diesem Fall der Darlehensausfall erst mit der Auflösung der GmbH oder bereits mit Unterzeichnung einer Bindungs- und Rangrücktrittsvereinbarung hinsichtlich des Darlehens fest?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 79/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 4.10.2006 1 K 893/06 EFG 2007, 352

    Normen: EStG § 17 Abs 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 175 Abs 1 S 2, AO § 169 Abs 2 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 22.07.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger