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  • 23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d Abs 4 · IX R 69/06

    Verlustfeststellung, Antrag, Werbungskosten, Gesamtbetrag der Einkünfte

    Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Kann ein verbleibender Verlustvortrag erstmalig festgestellt werden, obwohl die Einkommensteuer des betreffenden Veranlagungszeitraums bereits mit 0 DM und einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte bestandskräftig festgesetzt wurde, weil das FA entgegen des Antrags des Klägers die Ausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer nicht als Werbungskosten sondern als Sonderausgaben berücksichtigt hatte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 69/06

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 2.3.2006 2 K 1925/05 EFG 2006, 1574

    Normen: EStG § 10d Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 17.09.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger