23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d Abs 4 · IX R 69/06
Verlustfeststellung, Antrag, Werbungskosten, Gesamtbetrag der Einkünfte
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
Kann ein verbleibender Verlustvortrag erstmalig festgestellt werden, obwohl die Einkommensteuer des betreffenden Veranlagungszeitraums bereits mit 0 DM und einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte bestandskräftig festgesetzt wurde, weil das FA entgegen des Antrags des Klägers die Ausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer nicht als Werbungskosten sondern als Sonderausgaben berücksichtigt hatte?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 69/06
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 2.3.2006 2 K 1925/05 EFG 2006, 1574
Normen: EStG § 10d Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 17.09.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger