Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 1 · VIII R 53/07

    Freiberufler, Ingenieur, Trennung, Gewerbesteuer, Gewerbebetrieb, Verfassung

    Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    1. Übt ein Ingenieur i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, der sich in einem Teilbereich seines Unternehmens der leitenden und eigenverantwortlichen Berufstätigkeit eines Mitarbeiters bedient eine freiberufliche Tätigkeit aus? Ist das FG rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, dass bei einer einheitlichen Betätigung die neuere BFH-Rechtsprechung zu den gemischten Tätigkeiten nicht anwendbar ist, also die Tätigkeit nicht in freiberuflich und gewerblich getrennt werden kann?

    2. Ist die Gewerbesteuer verfassungswidrig (vgl. Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 21.4.2004 4 K 317/91, EFG 2004, 1065; Az. des BVerfG 1 BvL 2/04)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 53/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 8.6.2006 3 K 4699/02

    Normen: GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 08.10.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger