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  • 21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 48/07

    Doppelte Haushaltsführung, Zweitwohnung, Angemessenheit, Notwendigkeit

    Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:24 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Höhe der abziehbaren Mehraufwendungen für eine Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bei den Sonderbetriebsausgaben eines Rechtsanwalts einer Sozietät:
    Sind die notwendigen und angemessenen Mehraufwendungen auf eine 60 qm große Zweitwohnung beschränkt? Ist beim Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 EStG (anders als in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) eine Beschränkung auf "notwendige" Mehraufwendungen überhaupt vorgesehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 48/07

    Vorinstanz: Finanzgericht München 27.6.2007 1 K 621/05 EFG 2007, 1939

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6a, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 16.03.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger