19.09.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 26 · VIII R 101/02
Steuervergünstigung, Lehrtätigkeit, Ausland, Kinderfreibetrag, Kinderexistenzminimum
Letzte Änderung: 19. September 2008, 14:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
1. Beschränkt sich die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 EStG allein auf Vergütungen inländischer Körperschaften des öffentlichen Rechts und liegt deshalb ein Verstoß gegen den EG-Vertrag (Art. 59 ff. EGV) vor, wenn die Lehrvergütung eines grenzüberschreitend tätigen Hochschullehrers für einen Lehrauftrag in Frankreich ohne Berücksichtigung der einbehaltenen französischen Sozialversicherungsbeiträge voll der Einkommensteuer unterworfen wird?
2. Ist die Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes für den Veranlagungszeitraum 1991 durch die Sondervorschriften des § 53 EStG in der vom BVerfG geforderten Höhe umgesetzt worden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 101/02
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 12.1.1999 14 K 151/96 EFG 2002, 1307
Normen: EStG § 3 Nr 26, EStG § 32 Abs 6, EStG § 53
Erledigt durch: Urteil vom 22.07.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger