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  • 21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · KN Pos 8536 UPos 90 · VII R 15/07

    Einreihung, Tarifierung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr

    Einreihung von Adaptern für Programmiergeräte (elektrische Verbindung zwischen dem Programmiergerät und dem zu programmierenden Baustein), bestehend aus einer Karte, bedruckt mit einer elektronischen Schaltung, mit vier Steckplätzen für die zu programmierenden Bausteine, bestückt mit Kondensatoren und einem Memorychip.
    Sind die Adapter als "Maschinen mit eigener Funktion", die sie auch ohne eine Datenverarbeitungsmaschine ausüben könnten, anzusehen.
    Sind die Adapter nach ihrer Beschaffenheit von der ausschließlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art (Anm. 5 B zu Kap. 84 KN)?
    Das Verfahren ist durch Beschluss vom 17.06.2008 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-370/08 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 15/07

    Vorinstanz: Finanzgericht München 20.7.2006 14 K 496/06

    Normen: KN Pos 8536 UPos 90, KN Pos 8471

    Erledigt durch: Urteil vom 22.03.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger