21.01.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 124 Abs 1 · III R 66/07
Zustellung, Wirksamkeit, Bekanntgabemangel, Frist, Wiedereinsetzung, Verschulden
Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 10:05 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2008, 12:22 Uhr
Zustellung eine Woche vor Bescheiddatum: Wurden Schätzungsbescheide, die das Datum 14.11.2005 (entspricht dem Absendevermerk in der Akte) und einen Stempelaufdruck "Zugestellt durch Postzustellungsurkunde" tragen, die aber versehentlich bereits am 7.11.2005 -- mit PZU -- durch Einwurf in dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten bekanntgegeben wurden, wirksam zugestellt? Mangelnder Bekanntgabewille der Behörde zum Zustellungszeitpunkt? Sind die am 14.12.2005 eingegangenen Einsprüche verspätet und konnte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens des Bevollmächtigten nicht gewährt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 66/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 13.6.2007 11 K 3243/06 EFG 2007, 1742
Normen: AO § 124 Abs 1, AO § 122, AO § 127, AO § 110, AO § 355 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 20.11.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger