Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · XI R 21/07

    Doppelte Haushaltsführung, Zweitwohnung, Angemessenheit, Notwendigkeit

    Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    Höhe der abziehbaren Mehraufwendungen für eine Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bei den Sonderbetriebsausgaben eines Rechtsanwalts einer Sozietät:

    Sind die notwendigen und angemessenen Mehraufwendungen auf eine 60 qm große Zweitwohnung beschränkt? Ist beim Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 EStG (anders als in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) eine Beschränkung auf "notwendige" Mehraufwendungen überhaupt vorgesehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 21/07

    Vorinstanz: Finanzgericht München 27.6.2007 1 K 621/05

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6a, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 48/07

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger