21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · XI R 21/07
Doppelte Haushaltsführung, Zweitwohnung, Angemessenheit, Notwendigkeit
Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr
Höhe der abziehbaren Mehraufwendungen für eine Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bei den Sonderbetriebsausgaben eines Rechtsanwalts einer Sozietät:
Sind die notwendigen und angemessenen Mehraufwendungen auf eine 60 qm große Zweitwohnung beschränkt? Ist beim Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 EStG (anders als in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) eine Beschränkung auf "notwendige" Mehraufwendungen überhaupt vorgesehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 21/07
Vorinstanz: Finanzgericht München 27.6.2007 1 K 621/05
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6a, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 48/07
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger