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  • 23.03.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 4 · X R 27/07

    Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Bestandskraft, Treu und Glauben

    Letzte Änderung: 23. März 2009, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    Ist das FA auch dann zu einer Änderung nach § 174 Abs. 4 AO befugt, wenn für den betreffenden Veranlagungszeitraum zwischenzeitlich ein bestandskräftiger Erstbescheid ergangen ist, in welchem die dem FA bekannten nunmehr zur Korrektur führenden Vorgänge (Sofortversteuerung eines Veräußerungsgewinns) hätten verarbeitet werden können?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 27/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 19.6.2007 7 K 3835/04 EFG 2007, 1304

    Normen: AO § 174 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 28.01.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger