23.03.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 4 · X R 27/07
Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Bestandskraft, Treu und Glauben
Letzte Änderung: 23. März 2009, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr
Ist das FA auch dann zu einer Änderung nach § 174 Abs. 4 AO befugt, wenn für den betreffenden Veranlagungszeitraum zwischenzeitlich ein bestandskräftiger Erstbescheid ergangen ist, in welchem die dem FA bekannten nunmehr zur Korrektur führenden Vorg änge (Sofortversteuerung eines Veräußerungsgewinns) hätten verarbeitet werden können?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 27/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 19.6.2007 7 K 3835/04 EFG 2007, 1304
Normen: AO § 174 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 28.01.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger