Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.07.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 370 Abs 1 · VIII R 28/07

    Kapitalerträge, Steuerabzug, Kapitalertragsteuer, Steuerhinterziehung

    Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    Nichterklärung von Kapitaleinkünften aus Tafelgeschäften - Ist der objektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllt, wenn zwar durch Nichterklärung von Kapitaleinkünften insoweit Einkommensteuer nicht festgesetzt wird, gleichzeitig aber Kapitalertragsteuer in einer Höhe, die dem festzusetzenden Steueranspruch entspricht bzw. übersteigt, für Rechnung des Steuerpflichtigen als "Vorauszahlung" geleistet worden ist? Verstößt das FG gegen Bundesrecht, wenn es bezüglich der Einlassung der Kläger, sie hätten im Hinblick auf den erhöhten Kapitalertragsteuerabzug bei den streitigen Kapitalerträgen an deren Abgeltungscharakter geglaubt, nicht von einem Tatbestandsirrtum ausgeht, sondern die Einlassung als bloße Schutzbehauptung wertet und daher den subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung als erfüllt ansieht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 28/07

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 22.11.2006 2 K 30186/03

    Normen: AO § 370 Abs 1, AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 20

    Erledigt durch: Urteil vom 29.04.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger