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  • 21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG 1997 § 10d Abs 3 S 4 · VIII R 25/07

    Verlustfeststellung, Verjährung, Auflösungsverlust

    Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    Ist ein verbleibender Verlustabzug in Fällen einer bestandskräftigen und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden 0-Festsetzung bei positivem Gesamtbetrag der Einkünfte auch dann noch festzustellen, wenn die Einkommensteuer für das Verlustentstehungsjahr aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 25/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 4.10.2006 13 K 391/06 F

    Normen: EStG 1997 § 10d Abs 3 S 4

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 99/07

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger