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  • 21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 4 Nr 22 · V R 74/07

    Golfclub, Wettbewerb, Steuerfreiheit

    Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2007, 14:49 Uhr

    1. Werden Leistungen eines gemeinnützigen Golfvereins an Nichtmitglieder gegen Entgelt in unmittelbarem Wettbewerb im Sinne des Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b 2. Spiegelstrich 77/388/EWG mit Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt?

    2. Erbringt ein gemeinnütziger Golfverein, der seine Anlage auch clubfremden Mitgliedern zur Verfügung stellt, im Hinblick auf die Wettbewerbsklausel in Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b 2. Spiegelstrich 77/388/EWG eine umsatzsteuerfreie Leistung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 74/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 14.2.2006 II 385/2003

    Normen: UStG 1999 § 4 Nr 22, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m

    Erledigt durch: Urteil vom 03.04.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung