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  • 21.09.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 3 · X R 57/06

    Vorsorgeaufwendungen, Grenzgänger, Gemeinschaftsrecht, Währung, Umrechnung, Sonderausgabe

    Letzte Änderung: 21. September 2009, 15:52 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    1. Ist die beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen bei einem in Deutschland ansässigen und in Frankreich arbeitenden Grenzgänger im Hinblick auf die Besteuerung der späteren Renteneinkünfte mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar?

    2. Sind Umrechnungskosten bei Fremdwährungseinnahmen abziehbar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 57/06

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 21.6.2006 1 K 394/02 EFG 2006, 1333

    Normen: EStG § 10 Abs 3, EStG § 9, EStG § 12, EG Art 12, EG Art 39

    Erledigt durch: Urteil vom 24.06.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger