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  • 21.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 Nr 1 · IX R 24/07

    Einkünfteerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht, Totalüberschussprognose, Prognoseberechnung, Prognosezeitraum

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 15:43 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietverhältnis - Ist zur Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht von einem 15-jährigen oder nur von einem 10-jährigen Prognosezeitraum auszugehen, wenn ein auf 15 Jahre abgeschlossener Erbbaurechtsvertrag bereits nach 10 Jahren vorzeitig beendet wird, weil die Grundstückseigentümerin den Erbbaurechtsvertrag, wie vertraglich eingeräumt, bereits nach 10 Jahren kündigt und ihr Recht auf Verlängerung des (zeitgleich mit dem Erbbaurechtsvertrag auf 10 Jahre abgeschlossenen) Mietvertrags um weitere 5 Jahre nicht ausübt - Ist bei der Berechnung des Totalüberschusses die Sonderabschreibung gemäß § 4 FördG einzubeziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 24/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 28.3.2007 3 K 11074/04

    Normen: EStG § 21 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 25.06.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger