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  • 19.09.2008 · Erledigtes Verfahren · MinöStV § 53 Abs 1 · VII R 31/07

    Mineralölsteuer, Vergütung

    Letzte Änderung: 19. September 2008, 14:07 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    Vergütung von Mineralölsteuer wegen Forderungsausfalls durch Insolvenz des Warenempfängers.

    Ist die "rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsausfall" spätestens zwei Monate nach Lieferung einzuleiten und wann beginnt die Frist zu laufen, z.B. wenn der Lieferant zunächst versucht, die Forderungen durch Verwertung der Abtretungen zu mindern?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 31/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 25.7.2007 4 K 558/05 VM

    Normen: MinöStV § 53 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 01.07.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger