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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Zuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu den Kapitaleinkünften. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Zuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu den Kapitaleinkünften (BFH 21.10.25, VIII R 14/23)

     

     

    • Alleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuererstattungsfällen von Arbeitnehmern (BFH 20.11.25, VI R 5/23)

     

    • Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt (BFH 26.2.25, II R 54/22)

     

    Quelle: ID 50688407