· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Zuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu den Kapitaleinkünften. |
Im Einzelnen:
- Zuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu den Kapitaleinkünften (BFH 21.10.25, VIII R 14/23)
- Zur Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung (BFH 21.10.25, VIII R 13/23)
- Alleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuererstattungsfällen von Arbeitnehmern (BFH 20.11.25, VI R 5/23)
- Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt (BFH 26.2.25, II R 54/22)
- Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell (BFH 12.11.25, II R 3/25)
Quelle: ID 50688407