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  • 21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 · IV R 25/07

    Zinsen, Betriebsausgabe, Wirtschaftlicher Zusammenhang

    Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    Kann eine OHG, die als Versicherungsmakler die Prämien im Namen und für Rechnung der Versicherungsgesellschaften auf ihrem Bankkonto vereinnahmt, aber bisher nicht weitergeleitet sondern für private Zwecke entnommen hat und daraufhin ein notarielles Schuldanerkenntnis gegenüber den Versicherungsgesellschaften abgegeben sowie Ratenzahlungs- und Sicherungsabtretungsvereinbarungen geschlossen hat, die damit im Zusammenhang stehenden Schuldzinsen und Kosten als Betriebsausgaben abziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 25/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 12.9.2005 8 K 6060/02

    Normen: EStG § 15, EStG § 4 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 15.05.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger