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  • 21.10.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 31 · III R 86/07

    Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kind, Günstigerprüfung, Außerordentliche Einkünfte, Fünftelregelung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 11:02 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    Günstigerprüfung bei mehreren Kindern und außerordentlichen Einkünften, die nach der Fünftelregelung zu versteuern sind: Hat die Günstigerprüfung durch Gesamtbetrachtung (Vergleich des gezahlten Kindergeldes mit der steuerlichen Entlastung durch sämtliche Kinderfreibeträge) oder durch Einzelbetrachtung zu erfolgen, wobei sich die Reihenfolge der Kinder nach deren Alter bestimmt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 86/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 26.4.2007 3 K 60/07

    Normen: EStG § 31, EStG § 32 Abs 6, EStG § 36 Abs 2 S 1, EStG § 34 Abs 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung