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  • 02.11.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · III R 80/07

    Erlass, Zinsen, Aufrechnung, Rückzahlung

    Letzte Änderung: 2. November 2012, 01:14 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr

    Sind Rückforderungszinsen wegen Ermessensreduzierung auf Null zu erlassen, weil die Anwendung des § 9 InvZV 1990 dem Gesetzeszweck dann widerspricht, wenn sich durch eine geänderte zeitliche Zuordnung von Investitionen ein Rückzahlungsanspruch des FA und gleichzeitig ein InvZul - Anspruch der Klägerin für das Folgejahr gegenüberstehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 80/07

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 15.12.2005 3 K 474/04

    Normen: AO § 227, AO § 238, InvZV § 9

    Erledigt durch: Urteil vom 26.08.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger