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  • 26.10.2007 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst a · C-357/07

    Öffentliche Posteinrichtungen, Universaldienstleistungen, private Postbetreiber, Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

    Letzte Änderung: 26. Oktober 2007, 09:54 Uhr, Aufgenommen: 26. Oktober 2007, 09:54 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queens Bench Division (Administrative Court) vom 31.7.2007 zu folgenden Fragen:

    1. a) Wie ist der Begriff "öffentliche Posteinrichtungen" in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie (Richtlinie 77/388/EWG) (jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112) auszulegen?

    b) Ist es für die Auslegung dieses Begriffs erheblich, dass Postdienste in einem Mitgliedstaat liberalisiert worden sind, dass es keine reservierten Dienste im Sinne der Richtlinie 97/67/EG des Rates in der geänderten Fassung gibt und dass es einen benannten Anbieter von Universaldienstleistungen gibt, der der Kommission nach Maßgabe der genannten Richtlinie notifiziert worden ist (wie Royal Mail im Vereinigten Königreich)?

    c) Erstreckt sich bei einem Sachverhalt, wie er dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegt (der oben unter b) dargestellt wurde), der Begriff

    (i) auf den einzigen benannten Anbieter von Universaldienstleistungen (wie Royal Mail im Vereinigten Königreich) oder

    (ii) auch auf einen privaten Postbetreiber (wie TNT Post)?

    2. Ist bei einem Sachverhalt, wie er dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegt, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112) dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat alle von "den öffentlichen Posteinrichtungen" erbrachten Dienstleistungen von der Steuer befreien muss oder darf?

    3. Falls die Mitgliedstaaten einige, aber nicht alle von "den öffentlichen Posteinrichtungen" erbrachten Dienstleistungen von der Steuer befreien müssen oder dürfen, anhand welcher Kriterien sind dann diese Dienstleistungen zu bestimmen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-357/07

    Vorinstanz: High Court of Justice (England & Wales), Queens Bench Division (Administrative Court)

    Normen: EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst a, EGRL 67/97

    Erledigt durch: Urteil vom 23.04.2009