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  • 22.11.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 8 Abs 2 S 1 · VI R 30/07

    Aktie, Vermögensbeteiligung, Bewertung, Arbeitslohn

    Letzte Änderung: 22. November 2010, 12:31 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2007, 11:30 Uhr

    Sind bei der Ermittlung des gemeinen Werts einer überlassenen Vermögensbeteiligung in Form von Aktien an der Arbeitgeber-Gesellschaft, die zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Arbeitnehmer im Februar des Streitjahrs nicht an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen waren, neben den Verkäufen aus den letzten 12 Monaten weitere wertbildende Faktoren wie mehrmalige Kapitalerhöhungen, der vom Arbeitnehmer geleitete und tatsächlich 4 Monate später erfolgte Börsengang sowie die dadurch erzielte Steigerung des Vermögenswerts des Arbeitgebers um das Fünffache zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 30/07

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 30.5.2007 2 K 841/06 EFG 2007, 1508

    Normen: EStG § 8 Abs 2 S 1, EStG § 19a Abs 3 Nr 1, EStG § 19a Abs 8 S 1, BewG § 11 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 29.07.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung