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  • 20.05.2009 · Erledigtes Verfahren · InsO § 38 · V R 64/07

    Insolvenz, Entgelt, Forderung

    Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2007, 11:30 Uhr

    1. Gehören die Forderungen des Finanzamtes über die in Entgelten enthaltene Umsatzsteuer zu den Insolvenzforderungen, die zur Insolvenztabelle anzumelden wären, aber nicht gegen die Masse geltend gemacht werden können, wenn die Entgelte, die von einem Istversteuerer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen für von ihm vor der Insolvenzeröffnung erbrachte Leistungen vereinnahmt worden sind?

    2. Ist auch bei der Istversteuerung die Umsatzsteuerforderung bei Erbringung der Leistung "begründet" i.S. des § 38 InsO?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 64/07

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 12.7.2007 1 K 806/06

    Normen: InsO § 38, AO § 38, InsO § 41, UStG 1999 § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG 2005 § 1 Abs 1 Nr 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 29.01.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung