23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 7 Abs 1 · II R 5/06
Grunderwerbsteuer, Grundstück, Wirtschaftliche Einheit, Gemeinschaftseigentum, Flächeneigentum
Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:40 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Wohnanlage als wirtschaftliche Einheit im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 GrEStG
Sind zwei auf mehreren Grundstücken errichtete und aneinandergrenzende Mietwohnblöcke als wirtschaftliche Einheit im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG und damit als ein Grundstück anzusehen, so dass für die unter den Miteigentümern dieses Grundstücks vorgenommene flächenmäßige Teilung nach § 7 Abs. 1 GrEStG keine Grunderwerbsteuer zu erheben ist oder handelt es sich vielmehr um einen Tausch von Miteigentumsanteilen an mehreren Grundstücken zwischen den Miteigentümern.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 5/06
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 20.10.2005 8 K 2763/02 GrE
Normen: GrEStG § 7 Abs 1, GrEStG § 2 Abs 3 S 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger