Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 15.10.2007 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 434/90 · C-392/07

    Fusion, Spaltung, Einbringung von Unternehmensteilen, Austausch von Anteilen, Verlegung des Gesellschaftssitzes, Europäische Gesellschaft, Europäische Genossenschaft

    Letzte Änderung: 15. Oktober 2007, 10:31 Uhr, Aufgenommen: 15. Oktober 2007, 10:31 Uhr

    Kommission gegen Königreich Belgien, Klage vom 14.8.2007 mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie (EG) Nr. 19/2005 des Rates vom 17. Februar 2005 zur Änderung der Richtlinie (EWG) Nr. 434/90 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, soweit sie die Verlegung des Gesellschaftssitzes einer Europäischen Gesellschaft (SE) oder einer Europäischen Genossenschaft (SCE) sowie die Aufnahme der SE und der SCE in die Liste der Gesellschaften, die unter die Richtlinie fallen, betrifft, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

    - dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-392/07

    Normen: EWGRL 434/90, EGRL 19/2005

    Erledigt durch: Urteil vom 8.5.2008