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  • 29.11.2012 · Erledigtes Verfahren · EG Art 88 · C-295/07 P

    Zinseszinsformel, Anwendung eines Zinssatzes, Kosten

    Letzte Änderung: 29. November 2012, 01:14 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 12:29 Uhr

    Unternehmen gegen Kommission, Klage der Kommission mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass das Rechtsmittel begründet ist, und infolgedessen das angefochtene Urteil (des EuG vom 29.03.2007 T-369/00) in vollem Umfang aufzuheben;

    - den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden und festzustellen, dass die Entscheidung 2002/14/EG in Bezug auf die Anwendung eines Zinssatzes nach der Zinseszinsformel ausreichend begründet ist, hilfsweise, falls der Gerichtshof der Ansicht ist, dass der Rechtsstreit nicht entscheidungsreif ist, die Sache zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen;

    - der Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission in den Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht aufzuerlegen;

    - der Scott SA ihre eigenen Kosten in den beiden Verfahren aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-295/07 P

    Vorinstanz: EuG , Entscheidung vom 29.3.2007 (T-369/00)

    Normen: EG Art 88, EG Art 93, EGV 659/99 Art 15

    Erledigt durch: Urteil vom 11.12.2008