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  • 23.06.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 Nr 1 · IX R 30/07

    Einkünfteerzielungsabsicht, Grundstück, Werbungskosten, Vermietungsabsicht, Veräußerungsabsicht

    Letzte Änderung: 23. Juni 2008, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 10:48 Uhr

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem nicht mehr zu realisierenden Vermietungsobjekt - Kann die Einkünfteerzielungsabsicht auch dann noch bejaht werden, wenn eine früher bestehende Vermietungsabsicht durch eine ganz entscheidend in den Vordergrund tretende Veräußerungsabsicht verdrängt wird (hier: Feststellung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1998 gem. § 180 Abs. 1 Nr. 1a AO für ein im Jahr 1992 erworbenes und im Jahr 2000 veräußertes unbebautes - nie vermietetes - Grundstück, dessen geplante Bebauung mit verschiedenen Vermietungsobjekten nach den baurechtlichen Gegebenheiten seit dem Jahr 1996 nicht mehr zu realisieren war - s. hierzu den im I. Rechtsgang ergangenen BFH-Beschluss vom 12. 10. 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226) - Fehlerhafte Beweiswürdigung des FG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 30/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 17.4.2007 10 K 4626/06 EFG 2007, 1167

    Normen: EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO § 180 Abs 1 Nr 1 Buchst a, FGO § 96 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger