23.06.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 Nr 1 · IX R 30/07
Einkünfteerzielungsabsicht, Grundstück, Werbungskosten, Vermietungsabsicht, Veräußerungsabsicht
Letzte Änderung: 23. Juni 2008, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 10:48 Uhr
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem nicht mehr zu realisierenden Vermietungsobjekt - Kann die Einkünfteerzielungsabsicht auch dann noch bejaht werden, wenn eine früher bestehende Vermietungsabsicht durch eine ganz entscheidend in den Vordergrund tretende Veräußerungsabsicht verdrängt wird (hier: Feststellung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1998 gem. § 180 Abs. 1 Nr. 1a AO für ein im Jahr 1992 erworbenes und im Jahr 2000 veräußertes unbebautes - nie vermietetes - Grundstück, dessen geplante Bebauung mit verschiedenen Vermietungsobjekten nach den baurechtlichen Gegebenheiten seit dem Jahr 1996 nicht mehr zu realisieren war - s. hierzu den im I. Rechtsgang ergangenen BFH-Beschluss vom 12. 10. 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226) - Fehlerhafte Beweiswürdigung des FG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 30/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 17.4.2007 10 K 4626/06 EFG 2007, 1167
Normen: EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO § 180 Abs 1 Nr 1 Buchst a, FGO § 96 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger