20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · II R 3/06
Erbschaftsteuer, Erlass, Steuerschulden, Erblasser, Rückwirkendes Ereignis
Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Erlass von Erbschaftsteuer
Ist die Erbschaftsteuer auch insoweit nicht zu erlassen, als nach Ablauf der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer noch Einkommensteuerbescheide ergehen, die den Erblasser betreffen, und die daraus resultierenden Steuerschulden grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers zu berücksichtigen gewesen wären. Weil Steuerschulden kein rückwirkendes Ereignis darstellen, die eine Änderung der Erbschaftsteuer ermöglichen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. 12. 2004 II R 35/03), ist zu prüfen, ob in derartigen Fällen ein Erlass aus Billigkeitsgründen geboten wäre.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 3/06
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.12.2005 4 K 6714/02 AO EFG 2006, 319
Normen: AO § 227, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 14.11.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger