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  • 20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · II R 3/06

    Erbschaftsteuer, Erlass, Steuerschulden, Erblasser, Rückwirkendes Ereignis

    Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Erlass von Erbschaftsteuer

    Ist die Erbschaftsteuer auch insoweit nicht zu erlassen, als nach Ablauf der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer noch Einkommensteuerbescheide ergehen, die den Erblasser betreffen, und die daraus resultierenden Steuerschulden grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers zu berücksichtigen gewesen wären. Weil Steuerschulden kein rückwirkendes Ereignis darstellen, die eine Änderung der Erbschaftsteuer ermöglichen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. 12. 2004 II R 35/03), ist zu prüfen, ob in derartigen Fällen ein Erlass aus Billigkeitsgründen geboten wäre.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 3/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.12.2005 4 K 6714/02 AO EFG 2006, 319

    Normen: AO § 227, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 14.11.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger