07.06.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 24/07
Arbeitslohn, Index-Zertifikat, Geldwerter Vorteil
Letzte Änderung: 7. Juni 2010, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2007, 10:17 Uhr
Steuerliche Behandlung der Wertdifferenz zwischen Ausgabe- und Einlösekurs von sogenannten Economic Value Added -EVA- Zertifikaten, die der Kl. von seinem Arbeitgeber im Jahre 1998 (nicht verbilligt) zum Nennwert erworben und nach der Behaltefrist bzw. bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen im Streitjahr 2001 veräußert hat? Ist die Wertdifferenz durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn oder wird ein solcher Zusammenhang durch den Erwerb der Zertifikate zu marktüblichen Konditionen unterbrochen, sodass die Wertveränderungen nur unter den Voraussetzungen des § 23 EStG zu erfassen sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 24/07
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 31.5.2006 13 K 2902/04 E
Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 23
Erledigt durch: Beschluss vom 28.05.2009, unzulässig.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger