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  • 21.11.2008 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2 · II R 19/07

    Schenkung, Zeitpunkt, Mittelbare Grundstücksschenkung, Auslegung, Vertrag

    Letzte Änderung: 21. November 2008, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2007, 10:17 Uhr

    Vertragsauslegung zum Gegenstand der Schenkung
    Können Vereinbarungen, die eine Übergabe eines Grundstücks im Zustand der Bebauung, die Überlassung von Kapital zur schlüsselfertigen Erstellung der Gebäude und eine Einlageverpflichtung des Geldes und des Grundstücks in eine GbR unter Einräumung eines Nießbrauchsrechts zugunsten des Schenkers regeln, als Teilschenkungen (Schenkung Grundstück im Jahr 1995; mittelbare Grundstücksschenkung durch Finanzierung der Fertigstellung im Jahr 1996) qualifiziert werden, wenn in dem Vertrag ausgesagt ist, Gegenstand der Schenkung sei das Grundstück in vollständig bebautem Zustand?
    Kann der Kapitalwert des Nießbrauchs und des zu ermittelnden Ablösebetrages nach der Sterbetafel 1994/1996 (vgl. II R 4/07) berechnet werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 19/07

    Vorinstanz: Finanzgericht München 29.3.2006 4 K 1831/05

    Normen: ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, BGB § 133, ErbStG § 25 Abs 1 S 2, ErbStR R 23 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 27.08.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung