20.10.2008 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m · C-253/07
Sport, natürliche Personen, Einzelpersonen, juristische Personen, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit
Letzte Änderung: 20. Oktober 2008, 12:12 Uhr, Aufgenommen: 13. August 2007, 09:31 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Chancery Division) vom 29.5.2007 zu folgenden Fragen:
1. Umfasst für die Zwecke der Befreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Sechsten Richtlinie der Ausdruck "Personen" in der Wendung "Personen ..., die Sport ... ausüben" auch juristische Personen und Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit, oder ist er auf Einzelpersonen im Sinne von natürlichen Personen bzw. Menschen beschränkt?
2. Falls der Begriff "Personen" in der Wendung "Personen ..., die Sport ... ausüben" sowohl juristische Personen und Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit als auch Einzelpersonen umfasst, erlaubt es dann die Wendung "bestimmte in engem Zusammenhang mit Sport ... stehende Dienstleistungen" einem Mitgliedstaat, die Befreiung auf Einzelpersonen, die Sport ausüben, zu beschränken?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-253/07
Vorinstanz: High Court of Justice (Chancery Division)
Normen: EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m
Erledigt durch: Urteil vom 16.10.2008