Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · X R 21/07

    Betriebseinnahme, Versicherung, Krankheit, Privat

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:47 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Ist bei einem gewerblichen Einzelunternehmer die Versicherungsleistung aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung als Betriebseinnahme zu erfassen? Liegt ein außerordentlicher Ertrag vor, weil die wegen längerem krankheitsbedingtem Ausfall erfolgte Leistung im engen kausalen Zusammenhang mit dem Betrieb steht oder gehört sie unter Berücksichtigung des Aufteilungs- und Abzugsverbots des § 12 Nr. 1 EStG zum privaten Bereich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 21/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 17.4.2007 2 K 2519/05

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 10 Abs 1 Nr 2, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 18.08.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung