21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · X R 21/07
Betriebseinnahme, Versicherung, Krankheit, Privat
Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:47 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr
Ist bei einem gewerblichen Einzelunternehmer die Versicherungsleistung aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung als Betriebseinnahme zu erfassen? Liegt ein außerordentlicher Ertrag vor, weil die wegen längerem krankheitsbedingtem Ausfall erfolgte Leistung im engen kausalen Zusammenhang mit dem Betrieb steht oder gehört sie unter Berücksichtigung des Aufteilungs- und Abzugsverbots des § 12 Nr. 1 EStG zum privaten Bereich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 21/07
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 17.4.2007 2 K 2519/05
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 10 Abs 1 Nr 2, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.08.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung