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  • 21.02.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 · VIII R 19/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Nahestehende Person, Vermögensvorteil, Zufluss

    Letzte Änderung: 21. Februar 2011, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Darf eine verdeckte Gewinnausschüttung, die einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zufließt, dem betreffenden Gesellschafter nur dann steuerlich zugerechnet werden, wenn er selbst durch sie einen Vermögensvorteil erlangt?
    Zeitpunkt des Zuflusses einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die aus laufendem Gehalt und einer im Folgejahr ausgezahlten Tantieme bestehende Gesamtausstattung des Geschäftsführers unangemessen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 19/07

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Brandenburg 8.3.2006 2 K 1862/04

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 11 Abs 1 S 1, KStG § 8 Abs 3 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 30.11.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger