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  • 21.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 · VIII R 10/07

    Verdeckte Einlage, Verdeckte Gewinnausschüttung, Schadensersatz, Negative Einnahme, Werbungskosten

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 15:43 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    Ist bei einem Schadensersatzanspruch auf Grund einer Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht die Rückgewähr der erhaltenen Vorteile (verdeckte Gewinnausschüttung) steuerrechtlich als verdeckte Einlage zu qualifizieren oder kommt ein Ansatz als negative Einnahmen oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Betracht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 10/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 22.2.2007 15 K 4856/04 F EFG 2007, 926

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 14.07.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger