19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG § 17 Abs 1 S 1 Nr 1 · V R 56/06
Berichtigung, Rückzahlung, Rückgängigmachung
Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr
Einnahme einer Maklerprovision im Jahre 1997, Rückabwicklung im Jahre 1998 wegen Nichtzustandekommens der Verträge. Die Maklergebühr wird über mehrere Jahre verteilt -ab 2002- zurückgezahlt.
Wann ist die Berichtigung einer Umsatzsteuerschuld möglich, wenn eine Rückzahlung zwar zum Zeitpunkt der zivilrechtlichen Rückgängigmachung in zeitlicher Hinsicht noch nicht konkret bestimmt ist, jedoch später die Rückzahlung tatsächlich erfolgt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 56/06
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 16.12.2005 VII 156/03
Normen: UStG § 17 Abs 1 S 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.09.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger