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  • 21.04.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 119 Abs 1 · II R 28/07

    Bestimmtheit, Steuerbescheid, Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Tilgung, Leistung, Bindung, Nichtigkeit

    Letzte Änderung: 21. April 2008, 10:47 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr

    I. Inhaltliche Bestimmtheit eines Grunderwerbsteuerbescheides bei zusammengefassten Erwerben:

    Ist ein Grunderwerbsteuerbescheid betreffend den Erwerb von 72 Wohn- und Teileigentumseinheiten in einem verbundenen Zwangsversteigerungsverfahren inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn in ihm unaufgegliedert für alle Erwerbe eine einheitliche Steuer unter Angabe des Meistgebots, der Berechnung eines Forderungsverlustes, des Namens des Amtsgerichts und des Datums des Zuschlags festgesetzt ist?

    II. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer - Gegenleistung:

    1. Ist die Tilgungswirkung des § 114a ZVG als zusätzliche Leistung im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auch bei wirtschaftlich wertlosen Forderungen des meistbietenden Gläubigers zu berücksichtigen?

    2. Besteht eine grunderwerbsteuerrechtliche Bindungswirkung an den nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert des zugeschlagenen Grundstücks hinsichtlich der Berechnung der Höhe der zusätzlichen Leistung nach § 114a ZVG (vgl. 1.)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 28/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 9.5.2007 7 K 844/05 GE

    Normen: AO § 119 Abs 1, AO § 157 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 2 Nr 1, ZVG § 74a Abs 5, ZVG § 114a

    Erledigt durch: Urteil vom 13.12.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger