21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · ErbStG 1974 § 25 Abs 1 · II R 58/05
Erbschaftsteuer, Nießbrauch, Wertpapier, Stundung, Steuerbescheid, Verjährung
Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Erfordert die Stundung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer beim Erwerb von belastetem Vermögen einen Verwaltungsakt. Nur durch einen Verwaltungsakt würde erkenntlich werden, dass der Steuerfall besteuert werde, die Steuer gemäß § 9 Abs. 1 ErbStG entstanden ist und diese gemäß § 25 ErbStG aber gestundet werde. Kann andernfalls die gestundete Steuer nach Wegfall der Belastung wegen eingetretener Verjährung nicht mehr erhoben werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 58/05
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 10.11.2004 4 K 438/02 Erb
Normen: ErbStG 1974 § 25 Abs 1, ErbStG 1997 § 37 Abs 2, AO § 118, AO § 170 Abs 5 Nr 1, AO § 169 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 24.05.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger