26.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a Abs 1 · VI R 1/07
Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, Arbeitgeber, Haushaltshilfe
Letzte Änderung: 26. Oktober 2009, 12:51 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
Kann der einzelne Beteiligte an einer Arbeitgebergemeinschaft, die zur Reinigung der jeweiligen Haushalte der Mitglieder einen Vollzeit-Arbeitsvertrag mit einer Haushaltshilfe abgeschlossen hat, die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch nehmen? Ist hierfür zwingend ein unmittelbares Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Steuerpflichtigen und der Haushaltshilfe erforderlich oder genügt ein mittelbares Beschäftigungsverhältnis wie über eine Hausverwaltung, wenn der anteilige Arbeitslohn der Reinigungskraft im Rahmen der Nebenkostenzahlungen an den Vermieter geleistet und so als haushaltsnahe Dienstleistung qualifiziert wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 1/07
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 16.11.2006 1 K 1407/04 EFG 2007, 590
Normen: EStG § 35a Abs 1
Erledigt durch: Beschluss vom 26.06.2007 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger