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  • 26.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a Abs 1 · VI R 1/07

    Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, Arbeitgeber, Haushaltshilfe

    Letzte Änderung: 26. Oktober 2009, 12:51 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr

    Kann der einzelne Beteiligte an einer Arbeitgebergemeinschaft, die zur Reinigung der jeweiligen Haushalte der Mitglieder einen Vollzeit-Arbeitsvertrag mit einer Haushaltshilfe abgeschlossen hat, die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch nehmen? Ist hierfür zwingend ein unmittelbares Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Steuerpflichtigen und der Haushaltshilfe erforderlich oder genügt ein mittelbares Beschäftigungsverhältnis wie über eine Hausverwaltung, wenn der anteilige Arbeitslohn der Reinigungskraft im Rahmen der Nebenkostenzahlungen an den Vermieter geleistet und so als haushaltsnahe Dienstleistung qualifiziert wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 1/07

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 16.11.2006 1 K 1407/04 EFG 2007, 590

    Normen: EStG § 35a Abs 1

    Erledigt durch: Beschluss vom 26.06.2007 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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