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  • 23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 · II R 57/05

    Grunderwerbsteuer, Vertretung, Vollmacht, Formvorschriften, Steuersatz

    Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 17:29 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Verwirklichung des Erwerbsvorgangs - Vollmachtserteilung beurkundungsbedürftig?

    Wann ist der Erwerbsvorgang für einen Grundstückserwerb verwirklicht, wenn einer der Parteien bei Vertragabschluss durch einen mündlich bevollmächtigten Vertreter handelt. Im Streitfall wurde die Vollmacht fernmündlich in Anwesenheit des Notars erteilt mit dem Versprechen, eine notarielle Vollmachtsbestätigung nachzureichen. Dies wurde im Kaufvertrag beurkundet und die entsprechende Vollmachtsbestätigung wurde später nachgereicht. Sollte die Erteilung der Vollmacht beurkundungsbedürftig sein, so wäre der Erwerbsvorgang erst dann verwirklicht, wenn diese vorliegt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 57/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 17.8.2004 5 K 892/03 EFG 2006, 361

    Normen: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 23 Abs 4, BGB § 167 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 28.03.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger