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  • 23.06.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 68/06

    Bewirtungskosten, Berufliche Veranlassung, Jubiläum, Arbeitnehmer

    Letzte Änderung: 23. Juni 2008, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 28. März 2007, 18:28 Uhr

    Fehlt bei Bewirtungsaufwendungen eines Behördenleiters für eine Feier mit seinen Mitarbeitern anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Behörde im Anschluss an eine Dienstbesprechung und als Ersatz für die üblicherweise stattfindende Weihnachtsfeier die ausschließlich berufliche Veranlassung, weil die Erfüllung der Erwartung der Mitarbeiter an einen Vorgesetzten in leitender Stellung, bei entsprechenden Veranstaltungen die Verköstigungskosten ganz oder teilweise zu übernehmen, einer gesellschaftlichen Konvention entspricht und durch den Beruf nur mittelbar veranlasst ist (vgl. a. BFH-Urteile vom 11.1.2007 VI R 52/03 und vom 1.2.2007 VI R 25/03)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 68/06

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 15.6.2006 1 K 11346/02

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 06.03.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung

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