21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 2 · IX R 73/02
Begünstigte Objekte, Auslandsobjekt, Diskriminierungsverbot, Eigenheimzulage
Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ausschluss von im EU-Ausland gelegenen Objekten von der Eigenheimzulage - Ist die Beschränkung der Eigenheimzulage auf "im Inland bezogene Objekte" gem. § 2 EigZulG und damit der Ausschluss der Zulagefähigkeit eines im EU-Ausland - hier: Frankreich - gelegenen Familienheims trotz unbeschränkter deutscher Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (s. hierzu das bei der EU-Kommission unter dem Az. IN/A/99/4943 gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen des Ausschlusses der Zulagefähigkeit von im EU-Ausland gelegenen Objekten)? -
Das Verfahren wurde mit BFH-Beschluss vom 18. 8. 2005 IX R 73/02 bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-152/05 ausgesetzt.
Das Verfahren wurde nach Ergehen des EuGH-Urteils vom 17.01.2008 C-152/05 gemäß BFH-Beschluss vom 14.03.2008 IX R 73/02 fortgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 73/02
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 18.7.2001 12 K 434/00
Normen: EigZulG § 2, EG Art 226
Erledigt durch: Beschluss vom 08.07.2008 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger