26.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a Abs 2 · VI R 74/05
Haushaltsnahe Dienstleistung, Renovierungskosten, Steuerermäßigung
Letzte Änderung: 26. Oktober 2009, 12:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Erfüllen handwerkliche Tätigkeiten für eine umfassende Renovierung des Bades (neue Boden- und Wandfliesen, Maler- und Spachtelarbeiten) die Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen oder umfasst dieser Begriff lediglich regelmäßig anfallende "Wartungsarbeiten" im Haushalt, die das Maß üblicher Ausbesserungen und Schönheitsreparaturen nicht überschreiten? Scheidet eine Aufgliederung einzelner Tätigkeiten der Handwerkerleistungen wegen der Einheitlichkeit der Baumaßnahme aus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 74/05
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 4.10.2005 13 K 368/04 EFG 2006, 123
Normen: EStG § 35a Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 01.02.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger