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  • 19.03.2007 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 · II R 49/05

    Grunderwerbsteuer, Erwerb, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Ausgleich, Enteignung

    Letzte Änderung: 19. März 2007, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Grundstückserwerbe nach dem Ausgleichsgesetz durch den Alteigentümer.

    Ist der nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes begünstigte Erwerb der auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) im Beitrittsgebiet im Zuge der sog. Demokratischen Bodenreform enteigneten land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen durch den Alteigentümer nicht nach § 11 des Eigentumsübertragungsgesetz von der Besteuerung ausgenommen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 49/05

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 20.7.2005 2 K 414/02

    Normen: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, AusglLeistG § 3

    Erledigt durch: Urteil vom 26.10.2006, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger