23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 14 · II R 40/05
Erbschaftsteuer, Vorerwerb, Strafbefreiung, Zusammenrechnung
Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:40 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Zusammenrechnung strafbefreiend erklärter Vorerwerbe mit späteren Erwerben (§ 14 ErbStG).
Sind die innerhalb des Amnestiezeitraums strafbefreiend nacherklärten Schenkungen als frühere Erwerbe mit späteren Erwerben nach § 14 ErbStG zusammenzurechnen. Bewirkt § 8 Abs. 1 Satz 1 StraBEG nur, dass eine Zusammenrechnung mit früheren Erwerben nicht erfolgt, weil die Steuer erloschen ist; eine Zusammenrechnung der nacherklärten Erwerbe mit späteren Erwerben werde dadurch aber nicht ausgeschlossen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 40/05
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 19.7.2005 9 K 1884/05 EFG 2005, 1621
Normen: ErbStG § 14, StraBEG § 8 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 12.10.2006, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger