24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 5 Abs 1 · II R 39/05
Erbschaftsteuer, Zugewinngemeinschaft, Tod eines Ehegatten, Zugewinnausgleich, Kaufkraftschwund
Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Indexierung des Anfangsvermögens beim fiktiven Zugewinnausgleich?
Ist bei der Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung, die der überlebende Ehegatte als Ausgleichsforderung (§ 5 Abs 1 ErbStG) geltend machen könnte und die nicht als Erwerb im Sinne des § 3 ErbStG gilt, das Anfangsvermögen der Ehegatten um den zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftschwund zu erhöhen (Indexierung), was zur Schmälerung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung und damit zu einer höheren Erbschaftsteuer führt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 39/05
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.7.2005 4 K 2838/03 Erb EFG 2005, 1548
Normen: ErbStG § 5 Abs 1, ErbStG § 3, BGB § 1371 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 27.06.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger