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  • 21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 7 Nr 1 · IX R 22/07

    Steuerschuldner, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Massebefangenheit, Freigabeerklärung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2007, 12:22 Uhr

    Insolvenzverwalter als KraftSt.-Schuldner - Ist der Insolvenzverwalter auch dann bis zur verkehrsrechtlichen Abmeldung von Leasingfahrzeugen Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer, wenn er die streitgegenständliche Fahrzeuge nicht für die Masse genutzt hat und diese auch zu keinem Zeitpunkt seiner Verfügungsbefugnis unterlegen haben - Endet eine etwaige KraftSt.-Pflicht spätestens mit der Freigabe der Leasingfahrzeuge aus der Masse?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 22/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 23.2.2007 4 K 1141/05

    Normen: KraftStG § 7 Nr 1, KraftStG § 5 Abs 1 Nr 1, KraftStG § 5 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 29.08.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger