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  • 21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 12/07

    Bewirtungskosten, Arbeitnehmer, Berufliche Veranlassung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2007, 12:22 Uhr

    Sind Aufwendungen eines angestellten Abteilungsleiters für die Bewirtung seiner ihm unterstellten Mitarbeiter bei einer Weihnachtsfeier allein deshalb beruflich veranlasst, weil seine Bezüge zu ca. 25 % vom Erfolg dieser Mitarbeiter abhängig sind oder muss zusätzlich die Teilnahme an dieser Veranstaltung bereits vorher den Mitarbeitern als Belohnung für besondere Leistungen in Form einer Auslobung oder eines Wettbewerbs in Aussicht gestellt worden sein, um so eine private Mitveranlassung gewisser Repräsentationspflichten, die eine gehobene Position mit sich bringen kann, auszuschließen ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 12/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 22.2.2007 10 K 3447/06

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.06.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung