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  • 06.06.2007 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 435/90 Art 4 · C-138/07

    Dividende, Besteuerungsgrundlage des Mutterunternehmens, Besteuerungszeitraum

    Letzte Änderung: 6. Juni 2007, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 6. Juni 2007, 15:54 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien) vom 9. März 2007 zu folgender Frage:

    Ist eine Bestimmung wie die belgische Regelung über die endgültig zu besteuernden Einkünfte, nach der die zu berücksichtigenden Dividenden in einem ersten Schritt der Besteuerungsgrundlage des Mutterunternehmens hinzugerechnet werden und der Betrag der ausgeschütteten Dividenden in einem späteren Schritt nach Art. 205 Abs. 2 W.I.B. nur insoweit von der Besteuerungsgrundlage des Mutterunternehmens abgezogen wird (in Höhe von 95 Prozent), als das Mutterunternehmen steuerpflichtige Gewinne hat, angesichts dessen mit Art. 4 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten vereinbar, dass eine solche Beschränkung des Abzugs von endgültig besteuerten Einkünften dazu führt, dass ein Mutterunternehmen in einem späteren Besteuerungszeitraum für die ausgeschütteten Dividenden Steuern zahlen muss, wenn es keine oder unzureichende steuerpflichtige Gewinne während des Besteuerungszeitraums hatte, in dem die Dividenden ausgeschüttet wurden, zumindest aber dazu, dass die steuerlichen Verluste des Besteuerungszeitraums zu Unrecht verbraucht werden und dadurch bis zum Betrag der ausgeschütteten Dividenden, die ohne steuerliche Verluste ohnehin zu 95 Prozent freigestellt wären, nicht mehr übertragbar sind?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-138/07

    Vorinstanz: Hof van beroep te Antwerpen (Belgien)

    Normen: EWGRL 435/90 Art 4

    Erledigt durch: Urteil vom 12.02.2009